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Unabhängige* Rentenberatung in Bamberg:

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Unabhängige* Beratung, (Renten-)Antragstellung u. Vertretung

  • auf dem Gebiet der gesetzlichen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten (einschließlich der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht) sowie der  Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten),


  • auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts sowie des übrigen Sozialversicherungsrechts und des Schwerbehindertenrechts, soweit ein Bezug zu einer gesetzlichen Altersrente, einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente besteht,


in (Renten-)Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren aufgrund besonderer Sachkunde im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG.

Bestehen Fragen zur Altersrente, zur Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente oder zur Witwen bzw. Witwerrente? Oder an der Richtigkeit des Rentenbescheids? Soll ein Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente oder Altersrente gestellt werden oder lehnt die Deutsche Rentenversicherung den Rentenantrag ab? Besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente? Was ist unter der sogenannten Mütterrente zu verstehen? Sind Kindererziehungszeiten oder Berufsausbildungszeiten im Rentenkonto zu berücksichtigen? Sollte vor dem geplanten Renteneintritt vorsorglich das Rentenkonto im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geklärt werden?

Zur Durchsetzung solcher hier nur beispielhaft genannten
Ansprüche stehen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen aus fünzehnjähriger sozialrechtlicher Verbandstätigkeit zur Verfügung. Stellen Sie daher Ihre Fragen zum Thema Rente und allem, was dazu gehört, egal wie seltsam oder abwegig Ihnen diese erscheinen! Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten!



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oder anderen Behörden. Sofern die Voraussetzungen für die Durchsetzung eines Anspruchs des Mandanten vorliegen und deren Nachweis erbracht werden kann, steht einzig und allein das korrespondierende Interesse des Mandanten im Mittelpunkt des Tätigwerdens des Sachbearbeiters.

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