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Rechtsberatung, Vertretung und Antragstellung sowie sonstiger allgemeiner Schriftverkehr mit Sozialbehörden und Sozialgerichten zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rentenansprüchen auf dem Gebiet der Alters-
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Rentenberaters liegt somit in der Vertretung seiner Mandanten aufgrund besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts und der dazu gehörenden Sozialrechtsgebiete in (Renten-
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Rentenberaters ist u.a. das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
(Rechtsdienstleistungsgesetz -
§ 10 -
(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:
1. Inkassodienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1),
2. Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten-
3. ...
Zur Tätigkeit des Rentenberaters
Nicht selten besteht eine Langzeiterkrankung sowie eingeschränkte oder gar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall kommt nach einer gewissen Übergangszeit im Kranken-
Streitigkeiten entstehen regelmäßig dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung und Zahlung einer Erwerbsminderungsrente vom Rentenversicherungsträger bestritten werden und deshalb der Rentenantrag abgelehnt, nur eine Teilrente oder im Falle der tatsächlichen Rentengewährung diese befristet oder für einen streitigen Zeitraum befristet oder in streitiger Höhe gewährt wird.
Werden Rentenanträge abgelehnt, dann typischerweise deshalb, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in Form der allgemeinen oder besonderen Wartezeiten für die Rentengewährung nicht erfüllt sind oder die gesundheitlichen Voraussetzungen in Form des vom Rentenversicherungsträgers behaupteten angeblich noch vorhandenen voll-
An das Ende des Erwerbslebens schließen sich die Altersrenten an. Um einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, werden auch sogenannte vorzeitige Altersrenten gewährt. Auch hier kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Rentenantragsteller und dem Rentenversicherungsträger hinsichtlich der Erfüllung der Alters-
Nach dem Ableben eines Versicherten während oder nach dem Erwerbsleben geht es schließlich um die Verorgung der Angehörigen in Form von Hinterbliebenenrenten (Witwer-
In all diesen Fällen sowie zahlloser weiterer
Zum übrigen Sozialversicherungsrecht gehören neben dem sozialen Entschädigungsrecht sowie dem Schwerbehindertenrecht insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:
● Krankenversicherungsrecht
● Schwerbehindertenrecht
● Pflegeversicherungsrecht
● Unfallversicherungsrecht
● Recht der Medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
● Arbeitslosenversicherungsrecht
soweit ein Bezug zu einer gesetzlichen Rente vorhanden ist (sog. Annexkompetenz).
Annexkompetenz bedeutet in diesem Zusammenhang, daß im Gegensatz zur Auffassung gewisser "Abmahnanwälte" der Rentenberater durchaus in den o.g. Rechtsgebieten vertreten darf, wenn Fragestellungen auf dem Gebiet der genannten Rechtsgebiete für die Klärung und Bearbeitung rentenrechtlicher Fragestellungen bzw. des (Renten-
* Leistung im Sinne einer zweckgerichteten Mehrung fremden Vermögens (sog. schuldrechtlicher Leistungsbegriff)
** Es wird ausdrücklich darauf hingwiesen, daß es sich bei den vorstehenden Ausführungen allein um die sich auf persönliche Erfahrungen gründende und von der Meinungsfreiheit geschützte Meinung des Seitenbetreibers handelt, der aber sehr wohl anerkennt, daß neben der beschriebenen Sorte noch überwiegend ehrbare und rechtschaffene Juristen u. Rechtsanwälte existieren (s. BVerfG 1 BvR 1593/16, 1 BvR 1036/14, 1 BvR 2150/14, NJW 2015, S. 2022, BayObLG NJW 1990, 1742.).
Bitte beachten: Dieser Internetauftritt befindet sich erst in der Aufbauphase. Die Website wird kontinuierlich mit aktuellen Infomationen und Inhalten zum Leistungsangebot und zu den Entwicklungen im Sozialrecht ergänzt und erweitert.